Das Begleitete Wohnen (BeWo)
Im Begleiteten Wohnen werden Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren in Wohngruppen oder in Einzelwohnungen begleitet. Der Dienst versteht sich als Zwischenstufe zwischen einer betreuten Wohnform (z.B. Elternhaus oder Wohngemeinschaft) und selbstständigem Wohnen mit autonomer Lebensführung. Die Begleitung erfolgt in einem, mit dem Sozialdienst zeitlich festgelegtem Rahmen, der Umfang der Begleitung liegt bei mindestens fünf Stunden pro Woche. Aufgabe der Pädagogen in der täglichen Arbeit ist es, die Jugendlichen in lebenspraktischen Bereichen zu unterstützen und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Ziel des Begleiteten Wohnens ist die Entlassung des jungen Erwachsenen in ein selbstständiges Leben.
Zu den Voraussetzungen für eine Aufnahme ins Projekt braucht der junge Erwachsene die nötige Motivation an persönlichen Zielen zu arbeiten und Entwicklungsschritte in Richtung Selbstständigkeit zu machen, aber auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Pädagogen des Dienstes.
Der Betreute muss Hausarbeiten übernehmen und sich an die Hausordnung halten, bestenfalls sollte er bereits erste Erfahrungen in der Führung eines Haushaltes, z.B. beim Einkaufen, Kochen, Putzen und Waschen gemacht haben. Betreuungs-und Wohnungsvereinbarungen definieren die Regeln des Zusammenlebens und die Zusammenarbeit im Projekt. Wenn ein Jugendlicher ins Projekt aufgenommen wird, werden anhand von Beobachtungen und in Gesprächen gemeinsam dessen Bedürfnisse erhoben. Mit ihm und seinem Sozialassistenten werden die Grobziele des Projektes definiert, welche zu einer Stabilisierung der Lebenssituation und zur Förderung der Selbstständigkeit führen sollen.
Beispiele für derartige Grobziele sind:
• die Erlangung sozialer Kompetenzen wie Konfliktfähigkeit, Konfliktlösungsstrategien, Beziehungsfähigkeit, Umgang mit Behörden und Autoritäten
• die Wahl einer Ausbildung bzw. eines Berufes mit der damit zusammenhängenden Arbeitsplatzsuche inkl. Vorstellungsgesprächen und Arbeitsplatzerhaltung
• die Bewältigung des Alltages in Form von Tagesstruktur und Haushaltsführung
• die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und die Erlangung von Selbstvertrauen, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Handeln
• die Fähigkeit zur sinnvollen Gestaltung der eigenen Freizeit
• Regelung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie (Ablösung von derselben bzw. Kontaktpflege wo möglich)
• die eigenständige Verwaltung der dem Jugendlichen zur Verfügung stehenden Finanzmittel
• Stärkung der Körperwahrnehmung (Eigenhygiene, Gesundheitsbewusstsein)
In der täglichen Arbeit vereinbart der Bezugspädagoge des Jugendlichen verbindliche Treffen mit dem Betreuten, wo in Gesprächen zusätzlich zu den Grobzielen, konkrete kurz- und mittelfristige Ziele vereinbart werden. Die Umsetzung dieser Ziele wird gemeinsam geplant und in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Es wird Wert darauf gelegt, in der Arbeit auch die verantwortlichen Bezugspersonen, sowie involvierte öffentliche und privaten Stellen und Einrichtungen mit einzubeziehen, um eine bestmögliche Entwicklung des Jugendlichen zu ermöglichen. Die Unterstützung und Begleitung des Bezugspädagogen erfahren die jungen Erwachsenen über gezielte Trainings im Alltag, Beziehungsarbeit, sowie über regelmäßige motivierende Gespräche.